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Cannabis: Mit Sicherheit unsicher.

Arbeitssicherheit

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Bernd Zimmermann

Neuerdings ist Kiffen in gewissen Grenzen erlaubt. Wie steht’s denn mit den Risiken? Wer’s genau wissen will, hört nicht Stefan Raab, sondern blättert besser in einer 478-seitigen, vom Bundesgesundheitsministerium geförderten wissenschaftlichen Bestandsaufnahme.

„Wir kiffen“: im Arbeitsleben zu riskant

Stefan Raab muss den Liedtext seines kultigen Songs „Wir kiffen!“ aus dem Jahr 2001 jetzt umschreiben – zumindest den Hinweis auf die Polizei: „Hier riecht es komisch, das ist weil – wir kiffen. Und manchmal kommt die Polizei … “. Denn „nach langem Ringen“ hat der Bundestag die Cannabis-Legalisierung – genauer gesagt, den „kontrollierten Umgang mit Cannabis“ verabschiedet.

Der Sicherheits-Berater ist kein Moralapostel. Wer im Kölsch-geprägten Rheinland lebt, kennt sich mit Softdrogen meist ein wenig aus und hat sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn der eine oder andere Zeitgenosse sich hin und wieder eine „Tüte“ genehmigt.

Allerdings wollen wir sehr wohl auf die Gefahren hinweisen, die der Cannabiskonsum speziell im Arbeitsleben, und dort vor allem im Sicherheitsbereich, mit sich bringen kann.

Raabs Textzeile „Auch Boris Becker, das macht Mut, war nur auf Gras so richtig gut“ mag ja unterhaltsam sein, gehört aber definitiv ins Reich der Sagen. Wir haben eine bereits im Jahr 2019 veröffentlichte 478-seitige wissenschaftliche Bestandsaufnahme „Cannabis“ deshalb aus aktuellem Anlass noch einmal durchforstet und zitieren auszugsweise die darin angegebenen Risiken des Kiffens. Diese Expertise wurde vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben und bewertet den internationalen wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Potenzial der Risiken von Cannabinoiden. Wohlgemerkt, es gibt durchaus auch positive Effekte von Cannabis, die z. B. in medizinischen Anwendungen genutzt werden. Wir beschränken uns hier jedoch auf die in der Publikation genannten Hauptbefunde und beziehen uns vorzugsweise auf das Kapitel 3 der Seiten 65 bis 232 unter dessen Überschrift „Cannabiskonsum zum Freizeitgebrauch“. Folgende (fettgedruckte) Risikobereiche sind darin aufgeführt, dahinter nennen wir auszugsweise die erforschten Risiken bzw. Hauptbefunde:

  • Kognition: eindeutige Einschränkungen im Gedächtnis, der Aufmerksamkeit und der Psychomotorik, genannt werden zudem verlangsamte Reaktionszeiten und riskantere Entscheidungsfindung
  • Somatische Folgen: Husten, Engegefühl in der Brust, Bluthochdruck, Entwicklungsstörungen des Fetus, strukturelle Veränderungen in Gehirnregionen, …
  • Psychosoziale Folgen: geringerer Bildungserfolg (bei unter 15-Jährigen)
  • Fahrsicherheit und Verkehrsverhalten: erhöhtes Unfallrisiko (geschätzt um den Faktor 1,25 bis 2,66; sicher mit ein Grund, warum Fahranfänger wohl auf den gerade erst gestatteten Konsum künftig verzichten sollen),
  • Cannabisbezogene Störungen: Risiko eines Abhängigkeitssyndroms inkl. Entzugssymptome
  • Psychotische Störungen: Psychosen (bereits bei gelegentlichem Cannabiskonsum)
  • Affektive Störungen und Angststörungen: Risikoerhöhung mindestens um den Faktor 1,3, bei unter 15-Jährigen sogar Faktor 3,2

Wichtiger Hinweis: Die genannte Publikation berücksichtigt eine Vielzahl von Studien mit zum Teil unterschiedlichen Ergebnissen und weist auch auf wissenschaftliche Erkenntnisdefizite hin. Unsere drastische Zusammenfassung muss daher lückenhaft bleiben. Für eine differenziertere Betrachtung der Ergebnisse schlagen Sie bitte in der Originalquelle nach.

Folgende Erkenntnis halten wir jedoch für sinnvoll und angemessen:

Arbeitsschützer und Sicherheitsverantwortliche sollten den Cannabiskonsum in Unternehmen und Behörden unterbinden.

Selbstverständlich gibt es auch Tausende von Studien, die die Schädlichkeit des Zigarettenrauchs beweisen – dennoch dürfen in vielen Betrieben die Mitarbeiter noch Zigarettenpausen machen. Die unmittelbaren Risiken und Folgen scheinen jedoch beim Cannabiskonsum schwerwiegender zu sein. (Während der Arbeitszeit) kiffende Fahrzeug- und Maschinenführer, Werkschützer oder auch Sicherheitsentscheider sollten im Berufsleben und Behördenalltag nichts zu suchen haben. Im Sicherheitsbereich sollte stets der Primat des klaren Kopfes herrschen.

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