Wenn in Deutschland noch irgendetwas tadellos funktioniert, dann ist es die Produktion von Gesetzen, Erlassen und Verordnungen. Recht frisch aus dieser Produktion stammen die Definition von „UBI“ samt zugehörigen Pflichten dieser UBI. UBI steht für „Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse“. Deren Verpflichtung zur Stärkung ihre Cybersicherheit ist Teil des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (kurz: IT-Sicherheitsgesetz 2.0).
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