Wenn Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten möchten, benötigen sie eine Rechtsgrundlage. Die DSGVO gibt in Art. 6 folgende vor: 1. Einwilligung, 2. Vertragserfüllung/-anbahnung, 3. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, 4. Schutz lebenswichtiger Interessen, 5. Öffentliches Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt sowie 6. berechtigte Interessen. Wenn keine der Rechtsgrundlagen so recht passen will, greifen Unternehmen meist auf das „berechtigte...
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