Fällt ein Arbeitnehmer jährlich öfter krankheitsbedingt aus – ununterbrochen oder wiederholt und ist länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig, auch mit unterschiedlichen Erkrankungen – muss ihm vom Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsmaßnahme angeboten werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) haben Arbeitgeber verpflichtend unter den genannten Umständen durchzuführen (§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX). Es...
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