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Sicherheitstechnik

Entrauchungsklappen für Rauch-Druck-Anlagen

Ausgabe 20/2023 |
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Ausgabe 20/2023
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Entsprechend den Anforderungen der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer müssen notwendige Flure und Treppenräume ausreichend lange nutzbar sein. Der Gefährdungsschwerpunkt liegt dabei beim Rauch. Aus diesem Grund spielen Rauchabzüge in Brandschutzkonzepten eine wichtige Rolle. So darf z. B. in die Sicherheitstreppenräume überhaupt kein Rauch eindringen. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Produktneuentwicklung der PRIORIT AG aus Hanau interessant sein: Das Unternehmen erweitert ihr Portfolio der Entrauchungsklappen um das Produkt PRIOAIR SD-RDA-V (www.priorit.de).

Bei einer Rauchdruckanlage (RDA) wird im Brandfall zuerst die Lüftungsanlage gestartet, um zusätzlich Luft in den Treppenraum einzuleiten und so einen kontrollierten Überdruck zu erreichen. Gleichzeitig öffnet automatisch die Entrauchungsklappe in dem vom Brandereignis betroffenen Geschoss. Treten jetzt Personen aus dem Geschoss in den Treppenraum, werden durch den Überdruck die Rauchgase zurückgehalten, die ihrerseits über die Entrauchungsklappen in Abströmschächte entweichen können.

Was ist an der Klappe von PRIORIT neu? Bezogen auf die Größe sticht eine außergewöhnlich große freie Abströmfläche im Verhältnis zur Einbauöffnung ins Auge. Das Design selbst soll dafür sorgen, dass es in vielen Umgebungsvarianten „unauffällig“ integrierbar ist. Der Einbau ist laut Hersteller in massiven Wandkonstruktionen, einseitig beplankten GKF-Schachtwänden, Wandelementen PRIOWALL sowie in feuerwiderstandsfähigen Entrauchungsleitungen möglich. Erhältlich ist die Entrauchungsklappe in Abmessungen von B 620 mm x H 1020 mm bis zu B 1000 mm x H 2500 mm. Sie soll auf eine Feuerwiderstandsfähigkeit über 90 Minuten von innen und außen und eine Rauchdichtheit von bis zu 1.000 Pa (Pascal) geprüft worden sein und einen Dauertest über 10.000 Schließ- und Öffnungszyklen durchlaufen haben. Sie besitzt somit die Leistungsstufe EI90 gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023-1.

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