Mit dem KRITIS-Dachgesetz und dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) zur europäischen NIS-2-Richtlinie ist nicht mehr nur der exklusive, aber von Pflichten geplagte Zirkel der KRITIS-Betreiber gesetzlich verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) zu betreiben. Auch „wichtige Einrichtungen“ müssen nun „SzA“ einsetzen. Mit Blick auf die Lage im Cyberraum ist es bei nüchterner Betrachtung für jedes Unternehmen...
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