Als Arbeitgeber können Sie auf Basis Ihres Direktionsrechts nach § 106 GewO entscheiden, ob und wie Künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmen eingesetzt werden darf. Dazu gehört auch die Möglichkeit, den Einsatz von KI-Tools zur Text- und Bildgenerierung an-zuordnen. Allerdings sind arbeitsrechtliche Aspekte, z. B. Mitbestimmung und Transparenz, zu beachten. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann...
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