Im Leitfaden „Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement“ des Bundesministerium des Innern vom Mai 2011 wird in Kapitel 3.4.1 „Organisation des Krisenmanagements“ unter anderem gefordert: „Wichtig ist, dass die Kommunikation zwischen dem Betreiber der Kritischen Infrastruktur und der Gefahrenabwehrbehörde beziehungsweise den Katastrophenschutzorganisationen funktioniert.“ und „Zur Ausstattung des Krisenstabraumes gehören eine redundante Kommunikations- und Informationsinfrastruktur...
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