Eine aktuelle Zahl in der größten Stadt in Deutschland (Berlin) macht stutzig: Die Ausgleichsabgabe an das Land für private und öffentliche Arbeitgeber, die den Anforderungen nach § 154 SGB IX nicht entsprechen, hat sich von 49 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 69 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöht. Der § 154 SGB IX lautet...
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