Ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Dabei sind die zur Verhandlung stehenden Streitfälle bisweilen an Skurrilität und Tragik kaum noch zu überbieten: So hatte ein Student auf Halbwaisenrente geklagt. Dessen Vater war infolge des Verrichtens der Notdurft ums Leben gekommen. Der Student sah in dem Unfall einen Arbeitsunfall. Der Tod des Vaters, ein Sales Manager, war wie folgt rekonstruiert worden: Der Sales Manager war (geschäftlich oder privat, das war zu klären) mit dem Auto unterwegs und musste seine Notdurft verrichten. Also fuhr er dazu in einen abschüssigen Waldweg. Nach dem Aussteigen geriet der Wagen ins Rollen, sodass der Vater mit noch offener Hose versuchte, ihn am Kofferraum abzufangen. Dabei geriet der Mann unter das Auto, wurde eingeklemmt und erstickte. So weit, so tragisch. Skurril erscheint mir die Ausführlichkeit der Beweisführung zu sein, mit der das Sozialgericht (in zweiter Instanz) verneinte, es habe sich um einen Arbeitsunfall gehandelt. Wer mag, kann die Urteilsbegründung gern in seiner ganzen fallstrickenden Ausführlichkeit nachlesen: www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174523. Es soll sich letztendlich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt haben. Dass es sich bei der Notdurftverrichtung um eine „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ handelt, war dabei übrigens nicht ausschlaggebend.
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