sicherheits-berater
Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Passwort vergessen

Close

Gastregistrierung

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie für 4 Wochen kostenlos und unverbindlich Zugriff auf unsere Inhalte.

Digitale Versammlungsbeobachtung

Ausgabe 8/2023
  |  
  |  
Ausgabe 8/2023
  |  

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit
Band 23, von Mario Martini, Bianca Thiessen und Jonas Ganter, Duncker & Humblot Berlin 2023, 193 S., 59,90 Euro

Ganz frisch aus der Druckerpresse kommt das oben genannte Werk, an dem alle, die Videoüberwachungsanlagen planen, installieren und betreiben, nicht vorbeikommen dürften – selbst wenn es in dem Werk ausschließlich um die staatlich-polizeiliche Überwachung geht. Es trägt den Untertitel „Verfassungs- und datenschutzrechtliche Grenzen der Versammlungsüberwachung im digitalen Zeitalter“.

Vom Preis für die gedruckte Fassung jedenfalls sollte sich niemand abschrecken lassen. Auf Seite 5 findet sich nämlich folgender Hinweis: „Die E-Book-Version dieses Titels ist im Open Access auf Basis einer CC BY-NC-ND 4.0-Lizenz (s. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0) veröffentlicht und unter https://doi.org/10.3790/978-3-428-58287-7 abrufbar.“ Und das funktioniert.

Im Vorwort heißt es, das Werk solle dazu beitragen, grundsätzliche Probleme und Herausforderungen des Rechts der digitalisierten Gesellschaft herauszuarbeiten. Das klingt in den Ohren eines Praktikers vielleicht allzu abstrakt, ist aber dennoch sicher lesenswert. Wer ungeduldig ist, der scrolle alsdann zum Fazit ab Seite 161. Hier erfolgt der Hinweis, dass der Einsatz klassischer Videoübertragung und -aufzeichnung sowie von Bodycams polizeirechtlich gut geregelt ist. Anders sieht es momentan dagegen noch beim Einsatz von Drohnen, Smartcams (intelligente Videoüberwachung) und Social Media Monitoring aus, die zwar bereits in der Praxis stattfinden – „allerdings auf einem rechtlich weitaus weniger klar vorgezeichneten Feld.“ Spätestens an dieser Stelle blättert bzw. scrollt auch der interessierte Praktiker unter Verwendung der Suchfunktion wieder weiter nach vorn, um mehr zu erfahren. Auch ein Blick in das Stichwortverzeichnis im Anhang dürfte kaum gelingen, um das eine oder andere Wort noch einmal im Haupttext nachzuschlagen.

Aus der Redaktion

Meist gelesen

Anzeige
9. Jahresforum Sicherheit im Ausland (SIMEDIA)

Schwerpunkte

Login

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.