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Editorial

Ein Ende aller Geldautomatensprengungen?

Ausgabe 24/2022
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Ausgabe 24/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,

auf der Suche nach einer positiven Sicherheitsnachricht zum Jahresausklang stieß ich auf die „Gemeinsame Erklärung Runder Tisch ‚Geldautomatensprengungen‘“ vom 8. November 2022 …

Die Erklärung enthält Teilnehmerunterschriften des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundeskriminalamts, der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder, des Hessischen Landeskriminalamtes, des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V. und des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., der Deutschen Bundesbank und des Gesamt-verbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

In dieser Erklärung (www.bmi.bund.de, Kurzlink https://bit.ly/3ATT0Nj) hat man sich auf die „schnellstmögliche Umsetzung“ folgender Maßnahmen geeinigt: 1. Mindestschutzniveau durch Präventionsmaßnahmen, a. Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers, b. Elektronische Überwachung des Zugangs durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, c. Einsatz von Nebelsystemen, d. Einsatz von Einfärbe- oder Klebesystemen, e. Mechanische Schutzmaßnahmen am Geldautomaten wie z. B: Hebelschutz, aktive Schachtabdeckung, f. Videoüberwachung des Geldautomaten und des Selbstbedienungs-Foyers, g. Reduktion des Bargeldhöchstbestands, h. Standortwahl, 2. Datenzulieferung und Risikoanalyse als Basis erfolgreicher Prävention, ( … )

Unsere spontane Umfrage unter hochkarätigen Sicherheitsberatern brachte ein geteiltes Meinungsbild zutage. Dazu muss man wissen, dass es auch unter Sicherheitsberatern Idealos und Realos gibt:

  • Die einen verlangen eine hundertprozentige Sicherheit: Also, ganz weg mit den Geldautomaten, die sind ohne verbindliche gesetzliche Grundlage gar nicht sicherbar! Was also soll eine solche Erklärung, die doch wieder nichts ändert?
  • Die anderen analysieren jeden einzelnen Vorschlag: So könnte, nur um ein Beispiel zu nennen, der Punkt „Nachtverschluss“ durch-aus zielführend sein. Die nötige Vorbereitungshandlung zum Aufbrechen der Tür verlängert schließlich die Alarmierungszeit. Allerdings wäre eine Härtung der Fassade und deren Zugänge zu empfehlen. Allein eine Foyertür in den Betriebszustand „geschlossen“ zu versetzen (Türöffner deaktiviert) hält Täter kaum auf.

Sie sehen, es ist alles andere als einfach, Ihnen zum Jahresausklang eine zweifellos positive Sicherheitsnachricht zu präsentieren. Das Thema Geldautomatensprengungen werden wir sicher noch einmal kritisch betrachten müssen. Aber ich bleibe optimistisch, dass auch im Jahr 2023 die komplexen und streitbaren Sicherheitsthemen nicht zuletzt mit Hilfe des Sicherheits-Berater zu akzeptablen Lösungen führen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich im Namen von Redaktion und Verlag ein sorgenfreies, nicht zu kühles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch!

Schwerpunkte:

Ausgabe 24/2022
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