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Editorial

Statt 12 nun 4?

Ausgabe 19/2024
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Ausgabe 19/2024
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Liebe Leserinnen und Leser,

leicht irritiert las ich in der Pressemitteilung „Sicherheitspaket nach Terrorangriff von Solingen“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 29.08.2024 folgenden Passus: „…Auch sieht das Maßnahmenpaket vor, ein Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen einzuführen. Zudem sollen die Bundesländer ermächtigt werden, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten Orten wie an Bahnhöfen einzuführen. Im Nahverkehr können die Länder bereits jetzt das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verbieten.“

Das deutsche Messer- beziehungsweise Waffenrecht ist bislang schon komplex und nicht unbedingt leicht verständlich. Da es von mehreren Faktoren abhängt, ob ein Messer verboten, nicht in der Öffentlichkeit getragen oder von jedem Kind gekauft und genutzt werden kann. Laut Führungsverbot gemäß § 42a Waffengesetz ist es heute bereits verboten, Hieb- und Stoßwaffen, Anscheinswaffen oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter außerhalb des eigenen Grundstücks beziehungsweise der eigenen Wohnung mitzuführen. Diese Messer dürfen also gekauft und besessen, aber nicht in der Öffentlichkeit getragen und gebraucht werden. Im Übrigen würde ein Besteckmesser theoretisch auch darunterfallen.

Nun soll das absolute Messerverbot kommen – also kein kleines Taschenmesser mehr, wie es Opa bis dato in seiner Hosentasche hat. Auf Volksfesten maximal Messer aus recycelbaren Materialien oder Kunststoff, um das gekaufte Steak am Stehtisch zu verspeisen. Für das Picknick müssen die Speisen entsprechend portioniert oder püriert werden? Was passiert mit meiner Nagelschere? Vier Zentimeter Klingenlänge hat doch fast alles? Es ist vorhersehbar, dass genau diese Panikmache in nächster Zeit von verschiedensten Gruppierungen polemisch ausgenutzt werden wird. Kommt eine Diskussion wie beim Waffenrecht in den USA? Ist das Maßnahmenpaket deshalb falsch?

Falsch ist sicherlich der Ansatz der neuerlichen Verschärfung plus weitere Einschränkungen. Die Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der bisherigen Verbote des Messer- und Waffenrechtes ist schon schwierig. Gut wäre es, bei den Möglichkeiten der Kontrolle nachzujustieren, sei es durch bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen. Einen absoluten Schutz gegen Amok laufende Täter wird es nicht geben. Jedoch dürfen wir ein gewisses Misstrauen unserem Umfeld gegenüber entwickeln, wenn uns unnatürliche Entwicklungen auffallen. Vor nicht allzu langer Zeit habe ich z.B. bewusst einem jungen Mann unklarer Herkunft mit verdächtigem Bewegungsprofil vor Abfahrt des ICE an einem deutschen Bahnhof die Tür vor Abfahrt des Zuges bewusst geschlossen und die Polizei informiert.

Ich wünsche mir deshalb nicht diese Ad-hoc-Überlegungen, sondern Überlegungen, wie wir gemeinsam in unserem Umfeld leben können, wo jeder, der sich an die gegebenen Regeln hält, willkommen ist. Und die, die gegen diese verstoßen, auch wirklich die heute bereits vorhandene Härte der Gesetze spüren.

Schwerpunkte:

Ausgabe 19/2024
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