Statistisch nimmt die Wahrscheinlichkeit kontinuierlich zu, in einen Verkehrsunfall mit einem Elektrofahrzeug zu geraten. Und was dann?
So ganz allmählich wird es was mit der Elektromobilität bei uns. Wir sind immer noch meilenweit hinter den von der Politik geplanten und verkündeten sowie von Marktbeteiligten angestrebten Zulassungszahlen entfernt. Doch der Anteil der Stromer im Straßenbild nimmt beharrlich zu. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, in eine Panne oder einen Verkehrsunfall mit einem Elektrofahrzeug zu geraten – mit dem eigenen oder mit dem eines „Unfallgegners“. Was ist dann zu beachten?
Die gute Nachricht ist: Autoindustrie und Fahrzeugkonstrukteure treiben einigen Aufwand, um sowohl Autofahrer wie Bergungs- oder Werkstattpersonal zu schützen. Beispielsweise schaltet sich das Hochvoltsystem des eigentlichen Antriebs sofort ab, wenn ein Unfall erkannt wird, etwa durch Auslösen eines Airbags.
Die schlechte: Wenn im schlimmsten Fall der Lithium-Ionen-Akku durch einen Unfall in Brand geriete, wäre er kaum noch zu löschen, jedenfalls nicht auf herkömmliche Weise : „Feuerwehren müssen spezifische Brandbekämpfungsstrategien anwenden, um brennende Batterien von Elektroautos effektiv zu löschen. Dazu gehört in der Regel das langanhaltende Kühlen mit Wasser. Das Wasser wird dabei kontinuierlich über mehrere Stunden auf das Fahrzeug aufgebracht wird, um die Batterie zu kühlen und eine Wiederentzündung zu verhindern (…) Die Unterschiede in der Branddynamik bedeuten auch, dass herkömmliche Löschmethoden bei Elektroautos weniger effektiv sein können, weshalb spezielle Schulungen für die Feuerwehr erforderlich sind.“
Grundsätzlich ist bei Stromern noch mehr als sonst schon anzuraten, einen professionellen Abschlepp- beziehungsweise Bergungsdienst hinzuzuziehen. Welche Ausbildung die Beschäftigten von Rettungs- und Bergediensten haben sollten, um sicher an verunfallten E-Fahrzeugen zu arbeiten, steht in der DGUV-Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (…) Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FHV) Stufe 2S oder 3S hinzuzuziehen. Das ist auch dann zu tun, wenn nach einem Unfall die Sicherheitseinrichtungen und die automatische Deaktivierung des HV-Systems nicht greifen oder wenn das nicht beurteilt werden kann und dadurch eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen ist. Eine solche Situation kann bei diversen Unfall-Szenarien der Fall sein, zum Beispiel bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignis oder stark beschädigten Fahrzeugen.“
Zur FAQ-Liste der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität“ der DGUV geht es bei Interesse hier. Darin werden Antworten auf praktisch alle vorstellbaren Gesundheits-Fragen rund um die Elektromobilität gegeben. Von „Kann ich als Träger eines Implantats am Fahrzeug arbeiten?“ bis zu „Ladeleitungen prüfen – WIE?“
Einstweilen wünschen wir Ihnen allzeit gute Fahrt, ob Sie nun mit Stromer, Verbrenner oder „Öffis“ unterwegs sind!
PS: Apropos Unfälle im Straßenverkehr – wie der Ausstieg aus einem im Wasser versinkenden oder – schlimmer – versunkenem PKW gelingen kann, wird in diesem Video kurz, aber sehr anschaulich verdeutlicht.