Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde neben den gebräuchlicheren Schutzzielen der Informationssicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – der Begriff der „Belastbarkeit“ im Datenschutzrecht betont. Ob Belastbarkeit gleichzusetzen ist mit Robustheit wurde damals im Kontext nicht definiert und es gab auch keine Erläuterung, was unter „Belastbarkeit“ verstanden werden sollte. Der deutsche Begriff wird dem...
Diesen Beitrag weiterlesen.
Login Abo testen
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Already a member? Hier einloggen