Die KI-Verordnung (KI-VO) verbietet das Inverkehrbringen, das Inbetriebnehmen und das Verwenden von KI-Systemen, die als unvereinbar mit den Grundrechten der EU angesehen werden (Art. 5). Besonders im Fokus ist die Risikoeinstufung. Die Einstufung von KI-Systemen als verbotene Praxis oder als Hochrisiko-KI-System hängt von ihrer Zweckbestimmung und ihren konkreten Anwendungsbereichen ab. Über die Risikoeinstufung wird festgelegt,...
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