Das Landgericht München hat am 20.1.2022 ein Unternehmen zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt, weil auf dessen Webseite Google Fonts eingebunden waren. Es sprach dem Kläger einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zu und gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO aus. Interessant ist der Grund für den Schadenersatz: Der erlittene immaterielle...
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