Hört man sich einmal im eigenen Unternehmen oder bei Kundenterminen in der Kaffeeküche um, kommt immer wieder eine gewisse Unzufriedenheit auf: Es sind immer wieder dieselben Personen, die für Ordnung im Raum sorgen. Im Kühlschrank entwickeln sich bereits Pilze. Die Kaffeemaschine ist wieder ausgefallen. Die Spülma-schine ist nicht ausgeräumt. Nutzen Sie das neue Jahr, mit einem neuen Konzept und überarbeiteten Anfor-derungen eine größere Akzeptanz und Zufriedenheit bei ihren Mitarbeitern zu erreichen. Nachfolgend einige Überlegungen in Form einer Checkliste:
- Technische Ausfälle können sie vermeiden, indem Sie sich Gedanken über Redundanzen machen. Ausgehend von räumlichen Überlegungen (Entfernung zweier Teeküchen sollte mindestens so groß sein, dass die Versorgung aus einem anderem Stromverteiler erfolgt!) sind Themen wie eine Geräteredundanz bis hin zu Lieferverträgen von Kaffeeröstereien zu untersuchen.
- Für die Sicherstellung einer gewissen Ordnung und Sauberkeit sollten sie, wenn nicht ein externer Reinigungsdienst verpflichtet ist, auf ihre ELA-Anlage (Elektroakustische Anlage) setzen. Durch gezieltes An-sprechen bzw. eine automatische Erinnerung des jeweiligen Mitarbeiters (per Durchsage) kann eine gewisse Vergesslichkeit überwunden werden. Und zur Sicherstellung der Anforderungen der DSGVO können Sie Hinweisschilder aufhängen: „Vorsicht, persönliche Sprachansagen!“
- Mit Hilfe Ihres Kühlschranks testen Sie die aktuellen Entwicklungen der künstlichen Intelligenz (KI): Erreichen die Lebensmittel eine gewisse Färbung und Ausdehnung (Implementierung der Attribute der weltweit über 250.000 Schimmelarten notwendig), erfolgt eine automatisch detailliert verortete Vereisung mit dem Ziel, diese Lebensmittel einer biologisch abbaubaren Entsorgung zuzuführen.
- Da die Arbeitsgänge an der Spülmaschine immer die gleichen sind, wird drohnenunterstützt die Robotik an der Maschine eingesetzt, um sowohl die Logistik des dreckigen Geschirrs in die Spüle als auch die Verlagerung der gereinigten Hilfsmittel zur Aufnahme von Speisen und Getränke bedarfsgerecht zu steuern.
- Falls Sie einen Dienstleister einbinden: Denken Sie daran, diese Leistungen bedarfsgerecht und nach dem Best-Bieter-Prinzip auszuschreiben.
- Zur Verhinderung eines unberechtigten Zutritts bzw. zur Überwachung der Arbeiten können Sie auf die klassischen Berechtigungs- und Überwachungssysteme setzen.
- Dies setzt voraus, dass Sie ihre Mitarbeiter regelmäßig einweisen und auch in gewissen Abständen Härtetests durchführen. Nur so erreichen sie eine große Akzeptanz bei Ihren Mitarbeitern!
- Da bleibt Ihnen nur zu wünschen: Alles Gute im Neuen Jahr und bleiben Sie gesund! Der Kaffee wartet auf Sie!