Das Bundesverfassungsgericht legt nahe, diese Frage mit JA zu beantworten. Die Nachrichtendienste in demokratischen Ländern unterliegen zumeist einem Gesetz, das festlegt, welche Aufgaben sie haben und mit welchen Mitteln sie diese erfüllen dürfen. Da man eine Person, auf die man politisch aufmerksam wird, nicht einfach auffordern kann, mit dem BND zusammenzuarbeiten und zu erzählen, was man gegen Deutschland vorhat, setzten die Nachrichtendienste (hier der BND) sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel ein. Dazu gehört Abhörtechnik, auch, wenn das machbar ist, ein Besuch in Wohnung und Büro, sofern die Zielperson abwesend ist, das Verwanzen zum Mithören von Gesprächen etc. Es ist manchmal auch erkenntnisgewinnend, wenn man so Informationen eines Anwalts auf den Cayman Islands abzieht, um umfangreiche Steuermanipulationen nachweisen zu können. Sonst hätte die Ehefrau des damaligen Landes-Datenschutzbeauftragten von Bayern (Dr. Betzl) nie erfahren, dass ihr Mann heimlich eine Stiftung von angeblich 750.000 € (lt. Spiegel) in Liechtenstein besaß. Das nur am Rande.
Das BVerfG-Urteil verlangt von der Bundesregierung bzw. dem Gesetzgeber, das BND-Gesetz so zu gestalten, dass die in Deutschland geltenden Verfassungsrechte wie Post- und Fernmeldegeheimnis, Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung etc. auch in den Ländern, in denen der BND tätig ist, eingehalten werden. Damit wird de facto der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Erkenntnisgewinnung unterbunden. Übrigens gilt das ohne Einschränkung auch für Aktivitäten in sogenannten Schurkenstaaten. Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung gilt natürlich auch für den IS, denn eine Abwägung der Interessen – Schutz der Persönlichkeitsrechte
von Personen des IS-Umfeldes gegen den Schutz deutscher Bürger vor Gewaltanschlägen – wird kaum als realistisch anzusehen sein.
In der Fischerei kennt man den Begriff des „Beifangs“. Das sind Fische im Netz, nach denen man aber gar nicht gezielt gefischt hat. Dienste leben auch vom Beifang anderer Dienste. Befreundete Geheimdienstorganisationen wie die NSA (National Security Agency) der USA screenen den weltweiten Internet- und Telefonverkehr nach spezifischen Begriffen und in fast allen Sprachen. Übrigens auch von Stationen in Deutschland aus. Dadurch werden Telefonate aufgefangen und analysiert, die zu terroristischen Aktivitäten Erkenntnisse bieten. Die NSA gibt diese Erkenntnisse an deutsche Dienste wie BND, BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) oder MAD (Militärischer Abschirmdienst) weiter. 12 terroristische Anschlagsvorbereitungen konnten in jüngerer Zeit in Deutschland so verhindert werden. Umgekehrt hat der BND Erkenntnisse erlangt, die die militärische Verschlüsselungstechnik im Irak-Krieg zu knacken vermochten. Die Leiter der befreundeten Dienste treffen sich regelmäßig zum Austausch. Nur Deutschland wird gem. dem Urteil wenig bis nichts mehr zu bieten haben und wird dann von den Partnern ausgetrocknet, wie man das nennt. Denn das Gericht hat auch ausdrücklich den sogenannten Ringtausch untersagt. Wir dürften von Partnern Informationen gar nicht erst annehmen geschweige denn zur Gefahrenabwehr nutzen.
Es lebe das Recht der Informationellen Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsschutz der vom Ausland aus gegen uns arbeitenden Zerstörer.