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Editorial

320.000 Adressen von (Nichtversicherbarkeit bei) Hochwasser bedroht

Ausgabe 6/2024
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Ausgabe 6/2024
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Liebe Leserinnen und Leser,

der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV beklagt, dass Gebäudebestände in Deutschland auf Basis von Normen geplant, gebaut und saniert würden, denen der Schutz vor Klimafolgen weitgehend fremd sei. Er fordert deshalb zahlreiche Gesetzesänderungen und unterstreicht dies mit Ergebnissen einer von der VdS Schadenverhütung GmbH durchgeführten Untersuchung: „Mehr als 320.000 Adressen in Deutschland sind von Hochwasser bedroht“.

Dass der GDV daran interessiert ist, die Auswirkungen der Klimakatastrophe bzw. die entsprechenden Schadensauszahlungen zu minimieren, leuchtet umgehend ein. Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen des GDV (www.gdv.de, Kurzlink http://tinyurl.com/hz3m8eec) an den Bundesgesetzgeber aus Sicht dieses Interessenverbandes nachvollziehbar, z. B.: Gesetzliches Verbot der Bebauung von §76 WHG Flächen (vorläufig gesicherte, amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete), Ausbau des in Aufbau befindlichen DWD-Naturgefahrenportals, (DWD: Deutscher Wetterdienst), Einführung eines Naturgefahrenausweises für Gebäude.

Von den Landesgesetzgebern und von den Kommunen verlangt der GDV zum Beispiel die Aufnahme des Schutzzieles „Klimafolgenanpassung/Extremwetterschutz“ in der Musterbauordnung, die Einführung einer verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse (§66 MBO neu) oder eine deutschlandweit einheitliche Modellierung und Kartierung von Naturgefahren und Gefahrengebieten.

Beim GDV ist man bestimmt realistisch genug einzusehen, dass solche Forderungen, wenn überhaupt, nur mit zeitlicher Verzögerung erfüllbar wären. Deshalb fordert er zugleich (und sogleich) vom „technischen Normgeber“ und von den Bauherren z. B. folgende Maßnahmen: Baumaterialien bei Neubau und Sanierung an Gefährdungslage orientieren, Gebäudetechnik wie Elektroverteilung und Heizsysteme richtig platzieren, Öltanks vor Aufschwimmen und Bersten sichern, bestehende Kellerräume vor eindringendem Oberflächenwasser schützen, Rückstausicherung in den Abwasserkanal einbauen, Barrierefreiheit bei Zugängen naturgefahrenresilient umsetzen, bestehende Zufahrten, Garagen und Grundstücksflächen absichern, Blitz und Überspannungsschutz nachrüsten, Sturm- und Hagelschutz an Fassade und Dach optimieren.

Einmal abgesehen davon, dass solche Forderungen auch als Empfehlungen im Sicherheits-Berater zu lesen sind, dürfen Sie als Bauherren davon ausgehen, dass es sich dabei um einen Wink mit dem Zaunpfahl handelt. Denn wenn Sie diese Maßnahmen nicht nachweisen können, dürfte es das mit der günstigen Versicherungspolice bald gewesen sein – zumindest in den bedrohten Gebieten, die Sie ebenfalls beim GDV eruieren können (www.gdv.de, Kurzlink http://tinyurl.com/hz3m8eec, dort über die Auswahl der Bundesländer bis zur Kartenansicht durchklicken). Oder fragen Sie einfach Ihren Versicherungsagenten.

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Ausgabe 6/2024

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