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Editorial

COVID-16 oder COVID-19?

Ausgabe 14+15/2020
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Ausgabe 14+15/2020
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Liebe Leserinnen und Leser,

in Heft 9/2020 haben wir an dieser Stelle auf Zeitgenossen hingewiesen, welche in Coronazeiten als Sicherheitsrisiko gelten. Nach einigen Nachrichten in der jüngeren Vergangenheit muss man feststellen, dass dies wohl auch für Verantwortliche in Politik, Verwaltung und Unternehmen gilt …

Chaotische Organisation Vieler Individueller Daten, so möchte man aktuell die beschlossenen Coronamaßnahmen in den 16 Bundesländern auflösen: Mitte Juli besuchte ich im Land Brandenburg eine Show mit ca. 1.100 Mitstreitern. Das Hygienekonzept sei mit der Kommune bzw. den Amtsärzten abgestimmt. Obwohl es doch ein Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen im Land Brandenburg bis zum 31. August 2020 gibt! Im Konzept fielen mir mehrere dilettantische Aspekte auf: Das Ticket gab es nur im Onlineverkauf. Wer z. B. fünf Tickets für sich und Freunde kauft, personalisiert nur sich selbst als Käufer. Eine Kontaktnachverfolgung ohne lückenlosen Nachweis ist somit aussichtslos. Der Hinweis, ein Weiterverkauf an Dritte sei nicht gestattet, läuft ebenfalls ins Leere. Auch wurden in der Arena Plätze gekennzeichnet, die leer bleiben sollten. Die Platzvergabe sollte durch Mitarbeiter gesteuert werden (Besucher werden zu Plätzen geführt!). Tatsächlich war jedoch vor Ort kein Mitarbeiter, der eine freie Platzwahl hätte unterbinden können. Der Auslass wurde dann blockweise an verschiedenen Ausgängen vollzogen. Diese wiederum trafen sich im Außenbereich auf einem Weg zum Ausgang wieder! Durchdachte Konzepte sehen anders aus.

Das andere Extrem in Köln: Im Kammermusiksaal der dortigen Musikhochschule sind aktuell 15 Zuhörer bei Konzerten erlaubt. Dies gilt nach Aussagen der Schulleitung jedoch nicht für Bachelor- bzw. Master-Musikprüfungen. Hier sind nur der Prüfling und die Prüfer zugelassen, da eine Gefährdung der Studenten und Prüfer besonders gegeben sei. Auch wenn alle Anforderungen aus Punkt XII der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW vom 2.7.2020 umfänglich eingehalten wurden, stellte sich Frust pur ein bei Prüflingen und deren Familien.

Und ein Ausblick in den Herbst: Hier sollen am 18. September 2020 22.000 Besucher die Bundesliga-Mannschaft von Union Berlin an-feuern dürfen. Die Verantwortlichen arbeiten gerade an einem detaillierten Hygienekonzept, welches darauf abstellt, dass nur Personen ins Stadion kommen, die neben einer gültigen Eintrittskarte einen negativen Coronatest, welcher nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen können. Trotz Veranstaltungsverbot bei Personen von mehr als 5.000 Personen bis einschließlich 24. Oktober 2020! Das dortige Bezirksamt steht einer Befürwortung offen gegenüber. Bei allem Verständnis: Es wird langsam Zeit, sich über nachvollziehbare und allgemein vertretbare Strategien und Vorgehensweisen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung Gedanken zu machen.

Für vertretbar halten wir es übrigens, sich die Corona-Warn-App aufs Handy zu laden. Bedenken dürften sich auf Seite 284 hier im Heft ausräumen lassen.

Schwerpunkte:

Ausgabe 14+15/2020
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