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Editorial

Vermögenswerte in den Sand gesetzt

Ausgabe 18/2022
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Ausgabe 18/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,

wer dieses Editorial regelmäßig liest weiß um mein Faible für neue Begriffe, die ich noch nicht kannte oder von denen ich annehmen darf, dass Sie sie vielleicht noch nicht kennen. Beispiel: Versicherheitlichung (Heft 20/2021). Heute: „Stranded Assets“.

Der Begriff „Assets“ kommt Ihnen sicher bekannt vor, wenn Sie sich schon einmal ernsthaft mit der Risikobewertung Ihres Unternehmens auseinandergesetzt haben. Darunter versteht man die wichtigsten Vermögenswerte eines Unternehmens, sozusagen die Kronjuwelen. Selbstverständlich sollten diese Assets von den Verantwortungsträgern eines Unternehmens identifiziert und definiert worden sein (im Bereich der baulichen Objekte siehe auch VdS 3406 „Assets ermitteln“). Sollte die Erkenntnis reifen, dass diese Werte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet sein können und ein hohes Schadenpotenzial droht, lassen sich entsprechende Sicherheitsmaßnahmen konzipieren. Solche Vermögenswerte können materieller oder immaterieller Natur sein, z. B. das hauseigene Rechenzentrum, die Kundendatenbank, die Tresorinhalte, die Produktionsmittel, aber auch z. B. das Renommee Ihres Unternehmens, die Mitarbeiter oder Innovations-Know-how. Sind sie gefährdet, muss dem im Rahmen des Risikomanagements aktiv entgegenwirkt werden. Andernfalls – und damit sind wir bei einem neuen Begriff – könnten aus Assets schnell „Stranded Assets“ werden.

Ich muss gestehen, dass ich den Begriff „Stranded Assets“ erst seit dem 22. August 2022 kenne. Damals äußerte sich der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Robert Habeck, zur Forderung einiger verzweifelter (bisweilen deckungsgleich mit russlandsfreundlichen) Zeitgenossen, man könne doch Nord Stream 2 öffnen, wenn Russland über Nord Stream 1 kein Gas liefere. Habeck sprach sich in deutlichen Worten gegen Nord Stream 2 aus und schloss sein Statement ab mit den Worten: „Nord Stream 2 ist ein Stranded Asset.“ Will sagen: Da ist überhaupt nichts mehr zu machen.

Der Begriff „Stranded Assets“ wird bevorzugt im Zusammenhang mit Umwelt- und Finanzmarktrisiken gebraucht. Das Gabler Banklexikon übersetzt ihn mit „gestrandete Vermögenswerte“ – meine vielleicht etwas merkfähigere Übersetzung lautete „in den Sand gesetzte Vermögenswerte“. So könnten schon bald Unternehmen der Ölindustrie – oder ganze Staaten, deren Geschäftsmodell die Ölförderung ist – nicht mehr über große Teile ihrer Vermögenswerte verfügen. Auch Immobilien könnten überraschend schnell als „Stranded Assets“ enden, wenn sie aufgrund Überalterung und dem daraus folgenden energetischen Sanierungsbedarf den immer strengeren Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr entsprechen können.

Übrigens kennt Bundesminister Habeck noch mehr Begriffe, die Sicherheitsberater bisweilen im Munde führen, „n+2“ zum Beispiel oder „Klumpenrisiko“. Das Statement ist auf dem Twitteraccount des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufrufbar (Kurzlink https://bit.ly/3R2iq1B).

Schwerpunkte:

Ausgabe 18/2022
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