In seinem BfV-Newsletter 4/2019 warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz eindringlich vor Reisen nach China. Reisende nach China hätten seit Mai 2019 ein neues Formular zur Beantragung eines Visums auszufüllen, heißt es darin. Dieses würden die chinesischen Sicherheitsbehörden für ihre Zwecke nutzen. Das BfG rät nun dazu, die im Antrag gestellten Fragen „nur möglichst abstrakt, das heißt mit geringer Detailtiefe“ zu beantworten. Auch sollten nur ein datenreduzierter Reiselaptop und ein sogenanntes „Wegwerfhandy“ mitgeführt werden. Offizielle Delegationen aus Deutschland sollten „stets von einer lückenlosen Begleitung durch Angehörige der chinesischen Sicherheitsbehörden“ ausgehen. Der Newsletterbeitrag war bei Redaktionsschluss des Sicherheits-Berater noch nicht auf www.verfassungsschutz.de veröffentlicht worden, sollte aber mittlerweile unter dem Kurzlink https://bit.ly/2t2c7Vv dort zu finden sein.