Der Autor hat in der Vergangenheit sowohl im Sicherheits-Berater (zuletzt in Ausgabe 22/2016, S. 355 ff.) als auch anderen Fachpublikationen mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, den (meist fremdvergebenen) Werkschutz regelmäßig auf die Einhaltung rechtlicher und vertraglicher Regelungen zu kontrollieren. Allerdings muss ein solches Vertragscontrolling sauber vorbereitet und durchgeführt werden, damit es zu verwertbaren Ergebnissen führt....
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