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Editorial

Gedanken über Vandalismus

Ausgabe 6/2023
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Ausgabe 6/2023
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Liebe Leserinnen und Leser,

Vandalismus ist unkalkulierbar. Prävention gehört damit zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bereich der Sicherheitskonzeption.

Vandalismus hat viele Ausprägungen und ist kriminalistisch derart schwer zu fassen, dass er als Begriff in der Polizeilichen Kriminalstatistik praktisch nicht zu finden ist. Selbst da, wo man es erwarten würde, z. B. im „Jahrbuch 2019, Band 4, Einzelne Straftaten/-gruppen“ des Bundeskriminalamtes kommt er nur als einzigartige Randnotiz vor. Vandalismus ist eben ein umgangssprachlicher und keineswegs wissenschaftlicher oder kriminologisch exakt definierter Begriff. Wir können uns wohl auf folgende Definition einigen: „Vandalismus ist das mutwillige, vorsätzliche und blinde Zerstören oder Beschädigen von fremdem Eigentum.“

Wer sich davor schützen möchte, der sollte diese drei Erscheinungsformen im Blick behalten: den (a) termingebundenen, den (b) „dauerhaft zu befürchtenden“ und (c) den „überraschenden“ Vandalismus:

„Termingebundener“ Vandalismus ist (potenziell) vorhersehbar. Damit kann man etwas dagegen unternehmen: Die Kölner Geschäftswelt z. B. verrammelt vor dem Rosenmontagszug auf ziemlich professionelle Weise ihre Geschäfte (siehe Bild). Nun will ich den Kölner Karneval nicht als Vandalismusveranstaltung brandmarken. Aber es ergibt schon einen Sinn, Schaufenster gegen Wurfgeschosse – und seien es nur Kamellen oder Apfelsinen – zu schützen. Sollten im Rahmen der karnevalistischen Begeisterung Schaufenster zu Bruch gehen, würde wohl kein Sicherheitsverantwortlicher seine Hand dafür ins Feuer legen, dass es nicht auch zu weiteren Sachbeschädigungen bis hin zu Plünderungen kommt.

Vandalismus als Dauergefahr scheint mir dagegen das größere Problem zu sein: Das permanente Vorhandensein von Parkbänken, Bushaltestellen, Autospiegeln, Mülleimern oder Hauswänden genügt dem Gelegenheitsvandalen bereits, jederzeit seine zerstörerischen Triebe zu befriedigen. Mit Vandalismus aus Langeweile ist jederzeit zu rechnen. Dagegen kann man sich kaum zuverlässig schützen. Natürlich kann man im Einzelfall den Graffitischmierern ein Trafohäuschen zum Anmalen und Ausleben ihres künstlerischen Selbstverwirklichungstriebes überlassen. Oder man vertraut darauf, dass z. B. Videokameras und Beleuchtungen eine abschreckende Wirkung entfachen. Über weitere Maßnahmen zur Vandalismusprävention wird der Sicherheits-Berater künftig sicher noch öfter berichten.

Als überraschenden Vandalismus würde ich den Vandalismus bezeichnen, der (aus Tätersicht) sozusagen durch die Gunst der Stunde entsteht: Bei einem überraschenden Stromblackout oder einer Naturkatastrophe sehen psychisch labile Gestalten erfahrungsgemäß umgehend die Chance, Geschäfte oder Privatwohnungen zu plündern. Das lässt sich wohl nur im Rahmen des vorausschauenden Krisenmanagements berücksichtigen.

Schwerpunkte:

Ausgabe 6/2023
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