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Editorial

Zählen Häfen zur Kritischen Infrastruktur?

Ausgabe 22/2022
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Ausgabe 22/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,

auf der Regierungspressekonferenz am 24. Oktober stellten zwei Journalisten die etwas hintersinnige Frage, ob Häfen bzw. der Ham-burger Hafen zur Kritischen Infrastruktur gehören. Regierungssprecher Hebestreit und BMWK-Sprecher Dr. Säverin behaupteten überraschenderweise, die Fragen nicht beantworten zu können und verwiesen auf die gesetzliche Definition. Die haben wir uns ein-mal angeschaut.

Bei der Regierungspressekonferenz am 24.10.2022 (Mitschrift unter Kurzlink ­https://bit.ly/3DwgdqT) ging es unter anderem um die Frage, wie die Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Terminal Tollerort im Hamburger Hafen steht. Die Antworten von Regierungssprecher Steffen Hebestreit waren genauso gekonnt nichtssagend wie die Antworten, die gelegentlich von seinem Chef, dem Bundeskanzler, zu hören sind. Plötzlich rutschte Hebestreit bei seiner in alle Richtungen offenen Antwort der Begriff „Kritische Infrastruktur“ heraus, was einen Journalisten zu der Frage reizte: „Hält der Bundeskanzler Häfen für einen Bestandteil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands?“ Hebestreit wich aus. Ein anderer Journalist adressierte daraufhin die Frage fast wortgleich noch einmal an den ebenfalls als Regierungsvertreter auf dem Podium sitzenden Dr. Robert Säverin vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Die Frage betraf allerdings ganz konkret den Hamburger Hafen. Auch der Ministeriumssprecher blieb die Antwort schuldig. Er könne aber „gern den Link schicken“.

Dem Sicherheits-Berater hat man keinen Link geschickt – er kennt ihn ohnehin: Kurzlink https://bit.ly/3N6d8AI. Letzterer führt zum Anhang 7 der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“. Aber hätte es nicht genügt zu wissen, dass es den KRITIS-Sektor „Transport und Verkehr“ gibt? Bedeutende Teile des Hamburger Hafens sollten doch wohl automatisch dazu­gehören?

Der genannte Anhang enthält 17-mal das Stichwort „Hafen“ (abzüglich sechsmal „Flughafen“). Damit wäre die Frage des ersten Journalisten schon klar mit JA zu beantworten (für den Fall, dass der Kanzler Häfen generell für kritiszugehörig hält). Aber bei genau-er Betrachtung sieht man, dass ein besonderer „Versorgungsgrad“ bzw. „Schwellenwert“ vorliegen muss, um zur Kritischen Infrastruktur gezählt zu werden. Bezieht man die Frage also auf einen konkreten Hafen wie Hamburg, muss man tatsächlich allerlei Zahlenwerk berücksichtigen und anfangen zu rechnen. Zum Beispiel so: Die Umschlagsmenge des Hafens laut Wikipedia beträgt 126,3 Mio. Tonnen im Jahr 2020. Laut Anhangpunkt 1.6.2 beträgt der Schwellenwert für Häfen 17,55 Mio. Tonnen. Wenn die Chinesen ein Viertel Hafenanteile erwerben, sind das selbst im Coronajahr ca. 30 Tonnen: also der Kritischen Infrastruktur zuzuordnen. Sicher aus der Kritisdefinition fallen würden sie erst bei Anteilen unterhalb von ca. 13 Prozent – was gleichwohl aus Sicht von Krisenmanagern einem Skandal gleichkommen dürfte.

Schwerpunkte:

Ausgabe 22/2022
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9. Jahresforum Sicherheit im Ausland (SIMEDIA)

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