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Editorial

Temporär, zusätzlich und mobil sicher

Ausgabe 5/2022
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Ausgabe 5/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,        

bei Gebäuden jeglicher Nutzungsart ist es heute Standard, Sicherheitsmaßnahmen baulicher und technischer Art in unterschiedlicher Ausprägung umzusetzen und zusätzlich organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren, sodass insgesamt ein rundes Sicherheitspaket entsteht.

Die Anforderungen an die umzusetzenden Maßnahmen stammen aus einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und typischerweise unternehmens- bzw. branchenabhängigen Richtlinien und Standards.

Neben zeitlich unbegrenzten Sicherheitsmaßnahmen, über die der Sicherheits-Berater in fast jeder Ausgabe berichtet, gibt es aber auch noch die Anforderung, in bestimmten Situationen zeitbegrenzt Sicherheitsmaßnahmen aufzusetzen: als zusätzliche Maßnahme zu den schon vorhandenen, wie z. B. bei einem Tag der offenen Tür in einem Unternehmen oder bei Sonderausstellungen in einem Museum, wo vorübergehende Exponate mit besonders hohem Wert oder hoher Empfindlichkeit ausgestellt werden. Oder aber als einzige Sicherheitsmaßnahme, wie z. B. die Absicherung einer Veranstaltung im öffentlichen Bereich bei Wochen- wie Weihnachtsmärkten oder die Absicherung von Baustellen.

Ein Klassiker auf Baustellen war lange Zeit der Schwund von Sanitärobjekten in der Einbauphase. Stark zugenommen in den letzten beiden Jahrzehnten hat auch der Diebstahl von Kabeln aller Art und sonstigen metallenen Gegenständen. Schon mehrfach haben uns Unternehmen berichtet, dass an ihren Standorten Zäune über Nacht abgebaut worden sind.

Ein weiteres Problem auf Baustellen ist Vandalismus. Neben den bekannten allgegenwärtigen Schmierereien ist es auch ein beliebter Sabotageakt oder vielleicht auch nur ein „Dummer-Jungen-Streich“, auf jeden Fall mit gleichem Ergebnis, Wasserhähne zu öffnen, die dann stundenlang vor sich hinlaufen. Neben dem rein finanziellen Schaden führt die Beseitigung solcher Schäden zu Terminverzögerungen – man denke nur an die momentan typischen Lieferzeiten für Ersatzkomponenten, was die ohnehin schon engen Terminpläne bei Bauvorhaben mit allen daraus folgenden Konsequenzen schnell sprengt.

Es gibt also eine Reihe von Gründen, sich mit der Thematik „temporäre Sicherheitsmaßnahmen“ zu beschäftigen. Und das machen wir daher in diesem Heft.

Zu guter Letzt noch ein Hinweis zu zwei vermeintlich ähnlichen Begriffen in diesem Kontext: temporär und mobil. Ist das nicht das Gleiche? Der eine Begriff nur ein Synonym für den anderen? Nein, nicht ganz: Temporär ist nach unserem Verständnis der Überbegriff. Ein herausfahrbarer Sicherheitspoller ist sicher eine temporäre Maßnahme, wenn er fest verbaut ist und immer samstags hochgefahren wird, um einen Wochenmarkt abzusichern. Mobil im Sinne von ortsveränderlich ist er aber nicht. Trotzdem kann man sagen, dass die meisten temporären Maßnahmen mobile Maßnahmen sind. Aber genug der Wortklauberei, viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe.

Schwerpunkte:

Ausgabe 5/2022
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9. Jahresforum Sicherheit im Ausland (SIMEDIA)

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