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Editorial

Ein Blick in die DSGVO-Bußgeldliste

Ausgabe 17/2023
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Ausgabe 17/2023
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Liebe Leserinnen und Leser,

wollen Sie wissen, welche Bußgelder wegen Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt wurden? Und in welcher Höhe? Und gegen wen? Im Internet werden Sie fündig.

Es trifft schon lange nicht mehr nur Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen jeder Größe – und sogar Einzelpersonen: Die Anzahl der von Datenschutzbehörden verhängten Bußgelder wegen Verstöße gegen die DSGVO wächst rasant. Da über Bußgelder nur dezentral von den jeweils verantwortlichen Behörden informiert wird, fehlt bislang eine amtlich veröffentlichte Gesamtstatistik. Es gibt Dienstleister, meist Datenschutzberater oder Anwaltsplattformen, die sich die Mühe machen, die Tätigkeitsberichte der einzelnen Datenschutzbehörden zu sichten, die darin genannten Bußgelder zu erfassen und dann als Listen im Internet zu veröffentlichen.

Die Plattform www.dsgvo-portal.de (Kurzlink https://bit.ly/47pxwGW) z. B. bietet eine deutschsprachige Übersicht der in der EU verhängten Geldbußen für DSGVO-Verstöße an (plus einen „DSGVO Bußgeld Rechner: Berechnen Sie Ihr persönliches Bußgeld-Risiko“). Daraus nachfolgend ein paar aktuelle „Vergehen“ aus dem Jahr 2023 unter Angabe der jeweiligen Bußgeldhöhe. Um mindestens eine zweite Quelle zu nennen, sei auf www.enforcementtracker.com verwiesen. Auf die namentliche Nennung der betroffenen Firmen verzichten wir an dieser Stelle:

  • 950 Euro gegen ein Unternehmen für den unzulässigen Versand von Werbung per E-Mail
  • 2.500 Euro für die Verwendung einer Anwesenheitsliste zum Versand eines Newsletters (verhängt gegen einen Restaurantbetreiber)
  • 9.500 Euro für das Offenlegen einer Besucherliste im Pflegeheim
  • 37.500 Euro für die Videoüberwachung von Mitarbeitern und Patienten (verhängt gegen ein Unternehmen der Gesundheitsbranche)
  • 50.000 Euro für den Betrieb eines Newsletter-Systems ohne die Möglichkeit der Abmeldung (Versandhandel)
  • 260.000 Euro für unerlaubte Telefonwerbung ohne Prüfung der Einwilligung und trotz Widerspruchs der Betroffenen (verhängt gegen ein Callcenter)
  • 300.000 Euro wegen mangelnder Transparenz bei automatisierter Ablehnung von Kreditanträgen (verhängt gegen eine Bank)

Zur Erinnerung: Die vom Europäischen Datenschutzausschuss verabschiedete Leitlinie zur Bußgeldzumessung sieht Sanktionen bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Insofern ist es empfehlenswert, die im Unternehmen gelebten Verfahrensweisen mit den Anforderungen der DSGVO abzugleichen. Nach fünf Jahren DSGVO kann sich aus Sicht der Datenschutzbehörden niemand mehr mit den Worten herausreden „Wusste ich nicht“. Sachdienliche Hinweise zur Umsetzung der DSGVO finden Sie übrigens immer wieder im Sicherheits-Berater – auch in dessen Archiv: Das Stichwort „DSGVO“ liefert Dutzende von Treffern.

Schwerpunkte:

Ausgabe 17/2023
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