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Editorial

Der Kühlschrank als Feuerteufel

Ausgabe 8/2023
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Ausgabe 8/2023
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Liebe Leserinnen und Leser,

dass e-Bikes gefährliche Brandquellen sein können und deshalb möglichst nicht in Räumlichkeiten zu parken sind, las man in der Vergangenheit des Öfteren. Dabei sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass auch Kühlschränke gefährliche Brandquellen sein können.

Kühlschränke sind sinnvollerweise fast immer und permanent innerhalb von Wohn-, Arbeits- und Lagerräumen untergebracht. Und sie sind rund um die Uhr im Einsatz. Das macht sie seit zwanzig Jahren aus Sicht von Brandschützern und der IFS-Brandursachenstatistik gefährlich.

IFS steht für Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. Das bringt in Zusammenarbeit mit der Provinzial eine Zeitschrift namens „schadenprisma“ heraus. In Ausgabe 1/2023 hat Dr. Matthias Klaper vom IFS eine beachtliche und besorgniserregende Sammlung von Bildern, die in Brand geratene Kühlgeräte (und das ebenfalls in Brand geratene Umfeld) zeigen, zusammengestellt. Die Fotos sind eingebettet in sechs Fallbeispiele, die er erläutert, und sie stammen aus seinen forensischen Untersuchungen zur Brandentstehung. Die wichtigste Erkenntnis daraus lautet – selbst wenn man die Branchenintention des Beitrags berücksichtigt: „ ( … ) gänzlich verhindern lassen sich Brände durch Kühlschränke nicht.“ Die Fallbeispiele betreffen vorzugsweise Kühlgerätebrände im privaten Bereich. Die Brände traten allesamt unverhofft auf. Der sehens- und lesenswerte Beitrag mit Beschreibung der technischen Schadensursachen und mit Präventionstipps steht auf schadenprisma.de zur Einsicht.

Man darf sicher davon ausgehen, dass die Brandgefahr, die von Kühlschränken ausgeht, in Unternehmen und Behörden nochmals deutlich höher sein dürfte, wenn sich niemand im Hause um den Zustand eines Elektrogerätes kümmert (z. B. eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person) – es aber alle Mitarbeiter benutzen wollen. Im Falle des Kühlschranks kommt noch hinzu, dass man es bzw. ihn noch nicht einmal einschalten muss.

Als Sicherheitsverantwortlicher sollte man sich folgende Fragen stellen: Wollen wir es erlauben, dass Mitarbeiter ihren eigenen Kühlschrank auf der Arbeitsstelle aufstellen? Das kommt öfter vor als man glaubt – selbst in kritischer Umgebung von Großraumbüros. Dabei sollte bekannt sein, dass solche Mitbringgeräte meist zuhause aussortiert wurden, weil sie das konstruktive Ende ihres Produktlebens bereits hinter sich haben. Das betrifft übrigens auch andere Elektrogeräte wie Mikrowellen oder Kaffeemaschinen, die bei privatem Gebrauch jahrelang halten mögen, aber keineswegs für den gewerblichen Dauergebrauch geeignet sind.

Keineswegs unsozial sind daher Geschäftsführungen, die solche Mitbringsel konsequent verbieten, dies in ihren Sicherheitsunterweisungen auch deutlich kommunizieren und – stattdessen den Mitarbeiterwunsch mit tauglicheren, regelmäßig geprüften und auf Firmenkosten angeschafften Geräten erfüllen. Eine gute Investition in den Brandschutz!

Schwerpunkte:

Ausgabe 8/2023
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